Die Anfechtungsversicherung - Ihr Schutz der sich auszahlt.
Erhaltene Zahlungen können angefochten werden, wenn die Insolvenzverwaltung behauptet, …
- dass Sie durch die Zahlung gegenüber anderen begünstigt wurden.
- dass Sie zum Zeitpunkt der Zahlung bereits von der Zahlungsunfähigkeit in Ihrer Geschäftsbeziehung wussten oder hätten wissen müssen.
- dass der mit Ihnen abgeschlossene Vertrag für die anderen Forderungsberechtigten nachteilig war.
Sie können mindestens eine der folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten?
- Hat Ihnen Ihr Klientel statt zu bezahlen schon einmal eine Forderung abgetreten oder einen Scheck gegeben, den er selbst von einem seiner Kunden erhalten hat?
- Sie haben mit Zwangsvollstreckung oder einem Insolvenzantrag gedroht und erst dann hat er bezahlt, um diese abzuwenden?
- Ihr Klientel hat eine Zahlung geleistet, nachdem bereits zuvor ein Scheck geplatzt oder eine Lastschrift retour gekommen war?
- Hat Ihr Klientel in den letzten Monaten vor der Insolvenz nur Verluste geschrieben? Wenn ja, kann die Insolvenzverwaltung argumentieren, dass dies zu verhindern gewesen wäre, wenn Sie die Lieferungen eingestellt hätten.
Dann droht die Gefahr einer Insolvenzanfechtung.
Die Insolvenzanfechtung betrifft in der Regel die letzten Monate vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Im Extremfall können sogar Zahlungen aus den letzten zehn Jahren rückwirkend angefochten werden.